Beim Verkauf - 3 Objekt Grenze beachten

veröffentlicht am 7. Januar 2016

Sofern ein Eigentümer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien anschafft oder grundlegend modernisiert und verkauft unterliegen die Gewinne der Einkommens- und der Gewerbesteuer (= gewerblicher Grundstückshandel). Bei einem Verkauf von weniger als 3 Objekten werden die Gewinne ggf. nur einkommenssteuerpflichtig.

Wenn Immobilien jedoch länger als 10 Jahre im Eigentum sind (maßgeblich ist jeweils das Datum des Kaufvertrages), ist bei privater Vermögensverwaltung ein Verkauf unabhängig von der Objektanzahl steuerfrei. Bei Ehepartnern gilt die 3 Objekte Grenze für jeden Partner. Veräußerung von ererbtem Grundbesitz ist von der 3 Objekte Grenze ausgenommen.

11.11.2015 Ka/Le

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