Neues Meldegesetz ab November 2015 - Vermieterbestätigung notwendig

veröffentlicht am 7. Januar 2016

Ab 01.11.2015 müssen Vermieter bzw. deren Bevollmächtigte (z. B. Verwalter) bei einem Wohnungswechsel Mietern
schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen (= Wohnungsgeberbescheinigung).

 

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug müssen Vermieter dem Mieter
folgende Daten schriftlich oder elektronisch geben:

 

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
  • Information ob ein Ein- oder Auszug vorliegt
  • das Ein- bzw. Auszugsdatum
  • Anschrift des Mietobjektes
  • Namen der meldepflichtigen Mieter.

Formulare sind bei den Meldebehörden erhältlich. Nur mit dieser Wohnungsgeberbescheinigung
kann sich der Mieter melderechtlich an- oder abmelden.


Alternativ ist auch eine elektronische Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter direkt bei der Meldebehörde möglich.

 

26.10.2015 Ka/Le

Zum News-Archiv

Nach oben
Datenschutz-Einstellungen