Spekulationsfristen im Blick haben

veröffentlicht am 5. Oktober 2015

Der Verkauf einer Immobilie kann zu einer Steuerzahlung führen. Sofern Eigentümer die Immobilie vermietet haben, müssen zwischen Erwerb und Verkauf – maßgeblich ist dabei das Datum des Kaufvertrages – mindestens zehn Jahre liegen, damit der Verkauf steuerfrei ist.

Steuerfrei ist ein Verkauf auch dann, wenn die Eigentümer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und mindestens in den beiden vorangegangenen Jahren komplett zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Bei einem steuerpflichtige Verkauf wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (=Differenz zwischen Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Abschreibung). Ein eventueller Veräußerungsverlust kann mit anderen Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. (nh)

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