Wichtiges zum Wohnungskauf

veröffentlicht am 13. Oktober 2016

Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung sollten Käufer nicht nur die Wohnung (Sondereigentum) sondern auch das  Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Keller) prüfen. Zudem sollten sie die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung prüfen. Wichtig sind auch die letzten Beschlüsse in den Protokollen der Eigentümerversammlungen, die den zukünftigen Käufer betreffen, die letzten  Nebenkostenabrechnungen, der Wirtschaftsplan,  die Höhe der Rücklage, der Verwaltervertrag und Auskünfte, ob der Verkäufer oder andere  Eigentümer offene Hausgeldzahlungen haben,  für die der Käufer mithaftet.

Abschließend sollten die Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches geprüft werden, um festzustellen, ob ein lastenfreier Übergang möglich ist. (nh)

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