veröffentlicht am 13. Oktober 2016
Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung sollten Käufer nicht nur die Wohnung (Sondereigentum) sondern auch das Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Keller) prüfen. Zudem sollten sie die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung prüfen. Wichtig sind auch die letzten Beschlüsse in den Protokollen der Eigentümerversammlungen, die den zukünftigen Käufer betreffen, die letzten Nebenkostenabrechnungen, der Wirtschaftsplan, die Höhe der Rücklage, der Verwaltervertrag und Auskünfte, ob der Verkäufer oder andere Eigentümer offene Hausgeldzahlungen haben, für die der Käufer mithaftet.
Abschließend sollten die Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches geprüft werden, um festzustellen, ob ein lastenfreier Übergang möglich ist. (nh)