Zuschüsse für eine Energieberatung

veröffentlicht am 4. April 2016

Für eine Vor-Ort Energieberatung für Wohngebäude durch einen fachlich qualifizierten Energieberater gibt es verlorene Zuschüsse. Die Beratung muss ein Sanierungskonzept  für das gesamte Haus (älter als 2002) beinhalten entweder als Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus oder als Sanierungsfahrplan mit zeitlich gestreckten Einzelmaßnahmen, jeweils unter Einsatz von erneuerbaren Energien. Für Einoder Zweifamilienhäuser werden bis zu 800 Euro, ab einem Dreifamilienhaus werden 1100 Euro und für eine Erläuterung des Energieberatungsberichtes in einer Eigentümer oder Beiratssitzung werden bis zu 500 Euro an den Berater ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Pächter. Einen qualifizierten Berater findet man unter www.energie- effizienz-experten.de.
(nh)

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